Schulsozialarbeit

Unser Schulsozialarbeiter Adrian Pogorzelski ist Ansprechpartner für alle Lernenden, Lehrkräfte und Eltern, insbesondere für folgende Themen:

  • Prävention, Beratung und Intervention, Weiterweisung (z.B. mentale Gesundheit, Mobbing, Drogen- und Medienkonsum)
  • Klassenklima, Konflikte
  • Demokratie an der Schule (Klassenrat, Schülerrat).
Die Schulsozialarbeit läuft über die Kooperation mit dem Trägerwerk Soziale Dienste Sachsen-Anhalt GmbH (TWSD) und wird zu einem erheblichen Teil vom ESF-Plus-Programm "Schulerfolg sichern" der Europäischen Union gefördert. Die personalrechtliche und fachliche Verantwortung liegt beim TWSD.
 
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Über mich

Ich bin seit Oktober 2024 am Gymnasium als Sozialarbeiter (B.A.) mit staatlicher Anerkennung und bemühe mich nach bestem Wissen und Gewissen, zu einer positiven Schulkultur beizutragen und bei Themen und Anliegen, welche als Aufträge für Soziale Arbeit verstanden werden können, mit meiner Expertise bestmöglich zu unterstützen und zu Hilfe zur Selbsthilfe zu befähigen. Dies verfolge ich mit einer professionellen Haltung, die auf dem systemischen Paradigma basiert. Ich weite also den Blick über das Individuum hinaus und berate auf Basis von Akzeptanz, Wertschätzung und Freiwilligkeit mit einem ressourcen- und lösungsorientierten Ansatz.

 

Zur Struktur

Schulsozialarbeit ist eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe (hauptsächliche Rechtsgrundlage: §§ 1, 13a SGB VIII) und soll die Entwicklung junger Menschen und ihr Aufwachsen fördern und begleiten. Die Stelle in Landsberg wird über das ESF Plus-Projekt "Schulerfolg sichern" von der Europäischen Union, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Saalekreis finanziert. Sie ist beim Trägerwerk Soziale Dienste Sachsen-Anhalt GmbH angesiedelt (im Gegensatz etwa zu Lehrkräften, die vom Land beschäftigt werden). Daher ist Schulsozialarbeit als integrativer, aber auch eigenständiger Bestandteil des Systems Gymnasium Landsberg anzusehen. Hier soll sie die präventiven, integrativen und kurativen Handlungsmöglichkeiten erweitern und zur Sicherstellung des Kindeswohls an Schule beitragen (§ 1 Abs. 4b SchulG LSA). Die Schulsozialarbeit ist zudem Akteur im Rahmen des Kinderschutzes an der Schule (§ 8a Abs. 3 SGB VIII i. V. m. § 4 KKG)

Der Schulsozialarbeiter unterliegt der Schweigepflicht (§ 203 Abs. 1 StGB). Ausnahmen ergeben sich aus einer Gefahr für Leib und Leben, insbesondere bei Gefährdung anderer (§§ 34, 138 StGB). Als Eltern haben Sie ein Auskunftsrecht gegenüber der öffentlichen Jugendhilfe (= dem Jugendamt; § 8 Abs. 3 SGB VIII) und Lehrkräften.

 




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