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Hausordnung des Gymnasiums Landsberg
Freistunden das Schulgelände verlassen. Minderjährige Schüler des Jahrgangs 12 benötigen für diese Ausnahmegenehmigung jedoch eine schriftliche Erlaubnis der Sorgeberechtigten. b) Schüler vom 7. bis zum 11. Schuljahrgang dürfen mit schriftlicher Erlaubnis der Sorgeberechtigten oder...
http://www.gym-landsberg.bildung-lsa.de/schulalltag/hausordnung/#part1079