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Qualifikation in der Oberstufe
verbindliche Erklärung zur Einbringung der besonderen Lernleistung abzugeben. Bewertung: erfolgt durch einen Fachprüfungsausschuss, aus Bewertung der Dokumentation und des Kolloquiums, Bildung des Gesamtergebnisses im Verhältnis von 2 : 1, enthält die besondere Lernleistung auch...
http://www.gym-landsberg.bildung-lsa.de/schulalltag/gymnasiale-oberstufe/#part1113