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an Schule beitragen (§ 1 Abs. 4b SchulG LSA). Die Schulsozialarbeit ist zudem Akteur im Rahmen des Kinderschutzes an der Schule (§ 8a Abs. 3 SGB VIII i. V. m. § 4 KKG) Der Schulsozialarbeiter unterliegt der Schweigepflicht (§ 203 Abs. 1 StGB). Ausnahmen ergeben sich aus einer Gefahr...
http://www.gym-landsberg.bildung-lsa.de/unsere-schule/schulsozialarbeit/#part1169