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Hausordnung des Gymnasiums Landsberg
dürfen mit schriftlicher Erlaubnis der Sorgeberechtigten oder bei Volljährigkeit nach vorgezogenem Unterrichtsschluss das Schulgelände verlassen. Die schriftliche Erlaubnis der Sorgeberechtigten wird in der Schülerakte aufbewahrt und kann jederzeit widerrufen werden. ...
