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Hausordnung des Gymnasiums Landsberg
vom 7. bis zum 11. Schuljahrgang dürfen mit schriftlicher Erlaubnis der Sorgeberechtigten oder bei Volljährigkeit während der Mittagspause zum Zwecke der Esseneinnahme das Schulgelände verlassen. c) Schüler vom 7. bis zum 11. Schuljahrgang dürfen mit schriftlicher Erlaubnis der Sorgeberechtigten...
